License Agreement

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License Agreement


Lizenzvertrag für DbTransfer (nachfolgend "Software" genannt) von rent-a-developer / David Liebeherr (nachfolgend "Hersteller" genannt)


Bitte lesen Sie vor Nutzung der Software diesen Lizenzvertrag vollständig durch und fahren Sie erst dann mit der Nutzung fort.


§1        Umfang der Nutzungsrechte

Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen folgende Rechte zur Nutzung der Software:

a.        Der Inhaber der Lizenz ist berechtigt zur Nutzung der Software in Übereinstimmung mit den Beschränkungen und Bestimmungen der Lizenz.

b.        Die Software, sowie der Lienzschlüssel darf nur vom Inhaber der Lizenz verwendet werden. Die Software, sowie der Lienzschlüssel dürfen weder an Dritte weitergegeben werden, noch Dritten zugänglich gemacht werden.


Voraussetzung für die Nutzung der Software ist der Erwerb und Besitz einer gültigen Lizenz.

Hat die Lizenz eine oder mehrere Beschränkungen, darf die Software nur in Übereinstimmung mit diesen Beschränkungen verwendet werden.

Hat die Lizenz eine zeitliche Begrenzung, darf die Software nur bis zum Erreichen dieser Begrenzung verwendet werden. Nach Erreichen der zeitlichen Begrenzung muss die Software deinstalliert werden und alle Kopien der Software, sowie des Lizenzschlüssels vernichtet werden.

§2        Urheberrecht

Der Hersteller hat die alleinigen, ausschließlichen Rechte an der Software.

Die Überlassung einer Lizenz gewährt Ihnen allein das Recht zur Nutzung der Software in dem Umfang, der durch diesen Lizenzvertrag eingeräumt wird.

Alle Urheberrechte verbleiben vollständig beim Hersteller.

§3        Weitere Nutzungseinschränkungen

  1. Die Software darf weder vermietet, noch verleast oder verliehen werden.
    Allerdings darf der Inhaber der Lienz diese vollständig und auf Dauer an einen Dritten übertragen, vorausgesetzt, dass der Empfänger sich mit diesem Lizenzvertrag einverstanden erklärt.

    Überträgt der Inhaber seine Lienz an einen Dritten, darf er die Lienz selbst nicht mehr verwenden.

  2. Es ist nicht gestattet, die Software oder ihre Datenstrukturen zurück zu entwickeln.

  3. Es ist nicht gestattet Informationen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Testberichte und Benchmarks, über die Software zu veröffentlichen, es sei denn, dass dies vorher schriftlich durch den Hersteller gestattet wurde

  4. Die Software und/oder Teile der Software, dürfen grundsätzlich nicht in Umgebungen, in denen Ausfallsicherheit gewährleistet sein muss, eingesetzt werden.

    Dies betrifft unter anderem, aber nicht ausschließlich folgende Einsatzbereiche:



§4        Gewährleistung

Sie erhalten die Software so wie sie ist.

Es wird keinerlei Garantie, Gewährleistung und/oder Haftung für die Software gewährt.

Es wird insbesondere keine Garantie gewährt, dass sich die Software für einen bestimmten Zweck eignet.

Die Verwendung der Software geschieht auf eigene Gefahr.

Es wird keinerlei Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch die Software entstehen, übernommen.

Es wird dringend empfohlen vor der Installation der Software wichtige Daten zu sichern.

Die Lizenz enthält keinerlei Supportleistungen seitens des Herstellers.

§5        Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Mit der Nutzung der Software erkennen Sie die Bedingungen dieses Lizenzvertrages vollständig an und stimmen diesen zu.

Sollten Sie mit dem Inhalt dieses Lizenzvertrages nicht einverstanden sein, nutzen Sie die Software auf keinen Fall.